Pflegegrade
Die Pflegeversicherung in Deutschland basiert auf einem System von Pflegegraden, das im Zuge der Pflegereform 2017 eingeführt wurde. Diese Pflegegrade dienen der Bewertung des individuellen Pflegebedarfs von Menschen, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Hier ist eine kurze Übersicht über die Pflegegrade:
Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 1 wird Personen zuerkannt, die nur leicht in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Sie benötigen gelegentlich Unterstützung, etwa bei der Körperpflege, beim Ankleiden oder im Haushalt. Mit Pflegegrad 1 können Sie Pflegeleistungen der Pflegeversicherung wie Beratungsangebote, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und Entlastungsleistungen beantragen.
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 erhalten Menschen, die regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen. Dazu zählen Unterstützung bei der Grundpflege und bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt. Mit Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie weitere Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 betrifft Personen, die täglich umfassende Unterstützung durch Angehörige oder Pflegekräfte brauchen. Der Pflegebedarf ist deutlich höher, und die Pflegeversicherung gewährt entsprechend umfangreiche Pflegeleistungen wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel.
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 gilt für Menschen, deren Selbstständigkeit sehr stark eingeschränkt ist. Sie benötigen intensive Pflege und Betreuung – meist mehrmals täglich. Mit Pflegegrad 4 erhalten Betroffene hohe finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung sowie Anspruch auf umfassende pflegerische und betreuerische Unterstützung.
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe. Er wird vergeben, wenn eine Person dauerhaft und rund um die Uhr auf Pflege angewiesen ist. Häufig bestehen zusätzlich besondere medizinische Anforderungen an die Pflege. Mit Pflegegrad 5 erhalten Pflegebedürftige die maximale Unterstützung der Pflegeversicherung, einschließlich aller Pflegeleistungen und Fördermöglichkeiten.
Hinweis:
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den MD (Medizinischen Dienst) nach einem Gutachten. Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, unterstützten wir Sie gerne oder Sie wenden sich direkt an Ihre Pflegekasse oder den nächstmöglichen Pflegestützpunkt.
Pflegestützpunkte im Saarland
Was ist jetzt genau ein Pflegestützpunkt?
Im Saarland stehen insgesamt acht Pflegestützpunkte zur Verfügung – in jedem Landkreis sowie im Regionalverband Saarbrücken. Sie bieten schnelle, zuverlässige und kompetente Unterstützung für Menschen, die hilfe-, betreuungs- oder pflegebedürftig sind.
Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater unterstützen individuell bei der Auswahl passender Hilfsangebote, bei der Beantragung finanzieller Leistungen und bei der Organisation des Pflegealltags. Auf Wunsch wird ein persönlicher Versorgungsplan erstellt, der alle erforderlichen Sozialleistungen und Hilfen berücksichtigt.
Eine frühzeitige Beratung über mögliche Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten kann Betroffene und Angehörige deutlich entlasten und zu mehr Lebensqualität beitragen.
In den Pflegestützpunkten werden Beratung und die Koordination aller pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen gebündelt. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater helfen auch bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim, wenn dies notwendig wird. Zudem stehen sie pflegenden Angehörigen bei der Planung und Organisation der Pflege zur Seite.
Alle Beratungsangebote der Pflegestützpunkte sind kostenlos und werden vertraulich durchgeführt.
Hier finden Sie weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu den jeweiligen Pflegestützpunten.

