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Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI - kurz erklärt

Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen.

Der Besuch dient dazu, die aktuelle Pflegesituation zu besprechen, praktische Tipps zu geben, Fragen zu klären und auf mögliche Entlastungs- und Unterstützungsangebote hinzuweisen. Er hilft dabei, die Pflege langfristig zu sichern und Überlastungen frühzeitig zu vermeiden. Für Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig und einmal pro Halbjahr möglich.

 

Für Pflegegeldempfänger (PG2 - PG5) ist der Beratungseinsatz verpflichtend und Voraussetzung für den weiteren Bezug des Pflegegeldes.

Kosten:
Der Beratungsbesuch ist für Sie kostenlos. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für einen Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie zuverlässig und individuell in Ihrer vertrauten Umgebung.

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KOSTENLOS
ab Pflegegrad 1

06898 307 86 72

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